playthemarket.de Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Wettbewerb „Play the Market“ erfolgt ausschließlich nach den hier ausgeführten Bedingungen:
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Berechtigt zur Teilnahme an der Vorrunde sind alle Gymnasiast*innen, Fach- und Berufsoberschüler*innen ab der 10. Klasse. Die Teilnahme minderjähriger Schüler*innen bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Macht ein*e Schüler*in falsche Angaben insbesondere zur Person oder zum Vorliegen der Zustimmung, so kann er*sie vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
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Eine Anmeldung ist nur im 2er- bzw. 3er Team möglich. Es kann im gesamten Wettbewerbsverlauf (Vorrunde, Halbfinale, Finale) einmalig ein Teammitglied getauscht werden. Ein 2er-Team kann nicht aufgestockt werden. Als Einzelperson kann nicht gespielt werden.
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Wenn sich Teilnehmer*innen in mehreren Teams gleichzeitig anmelden und sich somit mehrfach an den Spielrunden beteiligen führt dies zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. Sollte aus technisch-organisatorischen Gründen eine Neuanmeldung erforderlich sein, sollte Kontakt mit dem Projektteam aufgenommen werden.
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Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist in der Entscheidung über das Erreichen der nächsten Runde frei. Die Entscheidung ist für alle Teilnehmer*innen bindend und kann nicht angefochten werden.
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Eine wiederholte Teilnahme am Planspielwettbewerb ist möglich.
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Ansprüche der Teilnehmer*innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer/innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V., seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Wettbewerbs „Play the Market“ notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzan-
sprüche der Teilnehmer*innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V., wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. -
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
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Diesen Teilnahmebedingungen kann ein*e Teilnehmer*in jederzeit wiedersprechen. Der Widerspruch führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.